Beitragsordnung
des Fördervereins „Kröpeliner Mühle“ e.V.
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2023 beschließt nachfolgende Beitragsordnung:
§ 1
Durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen dem Verein Kosten, die vorwiegend durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus kulturellen Veranstaltungen und Spenden aufgebracht werden sollen.
§ 2
Jedes Mitglied entrichtet einen monatlichen Beitrag von 5,00 EUR, Ehegatten und Lebenspartner/innen einen Beitrag von 2,50 EUR, Schüler, Studenten und Bürgergeld-/Sozialhilfeempfänger von 1,00 EUR.
Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.
§ 3
Der Mitgliedsbeitrag kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Er ist per Überweisung oder Einzugsermächtigung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraumes zu entrichten.
Bankverbindung: Ostseesparkasse Rostock
BIC-Code NOLADE21ROS
IBAN DE23 1305 0000 0200 0709 75
§ 4
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.
Der Vereinsbeitrag in Höhe von 60,00 € jährlich ist zu überweisen auf das Konto des Förderverein "Kröpeliner Mühle" e.V. bei der
Ostseesparkasse
IBAN DE23 1305 0000 0200 0709 75
Einwilligung zur Speicherung der Daten lt. DSVG
Ich bin mit der Speicherung der hier angegeben Mitgliederdaten im Rahmen der Mitgliederverwaltung einverstanden. Mir ist bekannt, dass der Verein ein internes Mitgliederverzeichnis führt, das allen Mitgliedern regelmäßig übermittelt wird. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
Datum: Unterschrift: